1. Zwei Jahre Vollgarantie: Was bedeutet das genau?
Diese zweijährige Garantie gilt für sämtliche Reparaturen, bei welchen nicht nur einzelne Defekte behoben wurden (also z.B. neue Akkus eingebaut, oder ein neues Getriebe für den Kilometerzähler), sondern bei denen eine komplette Überholung aller Baugruppen vorgenommen wurde. Der so erreichte Zustand der instand gesetzten Geräten erlaubt es mir, eine komplette Defekthaftung für einen Zeitraum von zwei Jahren zu übernehmen. Sie können also alle Ausfälle oder Fehlfunktionen an dem instand gesetzten Gerät reklamieren, welche nicht auf schädliche äußere Einwirkungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Vollgarantie deckt also praktisch alle Schäden ab, die innerhalb des Garantiezeitraums "von selbst" - also wegen Altersschwäche - auftreten.
2. Nach Ablauf der Garantie gelten weitere sieben Jahre Kulanz, falls noch weitere Schäden auftreten.
Denn auch nach Ablauf der zweijährigen Vollgarantie können noch Teile und Baugruppen kaputtgehen, auch wenn dieser Fall zum Glück nicht oft auftritt. Als derjenige, der die Reparatur ausgeführt hat, hafte ich auch in solchen Fällen, jedoch mit einer jährlich abnehmenden Beteiligung am Schaden:
Direkt nach Ablauf der Garantie, also ab dem dritten Jahr nach der Reparatur, übernehme ich volle 70% der Reparaturkosten!
Im vierten Jahr nach der Reparatur übernehme ich noch 60% der Reparaturkosten.
Das geht so weiter, bis ich im neunten Jahr nach der Reparatur immerhin noch 10% der Reparaturkosten übernehme.
Sehe ich Sie lächeln? Das dachte ich mir.
Kulanztabelle
| 1. Jahr | Vollgarantie | 100% Schadensübernahme |
| 2. Jahr | Vollgarantie | 100% Schadensübernahme |
| 3. Jahr | 70% Kulanzanspruch | 70% Schadensübernahme |
| 4. Jahr | 60% Kulanzanspruch | 60% Schadensübernahme |
| 5. Jahr | 50% Kulanzanspruch | 50% Schadensübernahme |
| 6. Jahr | 40% Kulanzanspruch | 40% Schadensübernahme |
| 7. Jahr | 30% Kulanzanspruch | 30% Schadensübernahme |
| 8. Jahr | 20% Kulanzanspruch | 20% Schadensübernahme |
| 9. Jahr | 10% Kulanzanspruch | 10% Schadensübernahme |
Mit Ablauf des neunten Jahres nach der Reparatur enden meine Haftungsverpflichtungen Ihnen gegenüber. Allerdings nähert man sich dann auch dem Zeitpunkt, ab dem man darüber nachdenken sollte, das Gerät mal wieder einer Überprüfung zu unterziehen. Auch neue Akkus und neue Lämpchen können nach 10 Jahren sicher nicht schaden. 10 Jahre sind immerhin fast ein ganzes Autoleben.
Hinweis:
Die von mir gewährte Vollgarantie geht mit einem Verkauf des Fahrzeugs auf den neuen Eigentümer über.
Kulanzleistungen sind jedoch nicht übertragbar. Sie werden ausschließlich gegenüber meinem ursprünglichen Vertragspartner gewährt, welcher den Reparaturvertrag mit mir geschlossen hat. Bei einem Eigentümerwechsel des Fahrzeugs oder des Kombiinstruments erlöschen daher sämtliche Kulanzansprüche.
Allzeit gute Fahrt wünscht
E28-Teile.de
Tom Rücker
Hauptstraße 35
31707 Heeßen
Fon: +49 (0)5722 2880921
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