1. Zwei Jahre Vollgarantie: Was bedeutet das genau?
Diese zweijährige Garantie gilt für Überholungen des Kombiinstruments, bei welchen nicht nur einzelne Defekte behoben wurden (also z.B. neue Akkus eingebaut, oder ein neues Getriebe für den Kilometerzähler), sondern bei denen eine komplette Überholung aller Baugruppen vorgenommen wurde. Eine Überholung des Gerätes ist die normale Reparaturform bei ausgelaufenen Akkus, weil es keinen Sinn ergibt, nur die Akkus auszutauschen und den Rest so zu lassen, wie er ist. Der so erreichte Zustand der instand gesetzten Geräte erlaubt es mir, eine umfangreiche Defekthaftung für einen Zeitraum von zwei Jahren zu übernehmen. Sie können also alle Ausfälle oder Fehlfunktionen an dem instand gesetzten Gerät reklamieren, welche nicht auf schädliche äußere Einwirkungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Vollgarantie deckt also praktisch sämtliche Schäden ab, die innerhalb des Garantiezeitraums "von selbst" - also wegen Altersschwäche - auftreten können.
Hinweis:
Bei einfachen Reparaturen, wenn also z.B. nur das Tacho-Zählwerksgetriebe repariert wird, erhalten Sie natürlich auch zwei Jahre Garantie auf die Zählwerksreparatur. Eine Vollgarantie für das gesamte Gerät ist bei solchen einfachen Reparaturen aber nicht möglich. Aber dafür sind einfache Reparaturen natürlich auch deutlich billiger. Diese Art der Reparatur ist eine gute Alternative, wenn Sie Ihr Fahrzeug kurzfristig verkaufen und deshalb die Kosten gering halten möchten.
2. Nach Ablauf der Vollgarantie gelten weitere sieben Jahre Kulanz, falls noch weitere Schäden auftreten.
Denn auch nach Ablauf der zweijährigen Vollgarantie können noch Teile und Baugruppen kaputtgehen, auch wenn dieser Fall zum Glück nicht oft auftritt. Als derjenige, der die Reparatur ausgeführt hat, hafte ich auch in solchen Fällen, jedoch mit einer jährlich abnehmenden Beteiligung am Schaden:
Direkt nach Ablauf der Garantie, also ab dem dritten Jahr nach der Reparatur, übernehme ich volle 70% der Reparaturkosten, im vierten Jahr nach der Reparatur noch 60%. Das geht so weiter, bis ich im neunten Jahr nach der Reparatur immerhin noch 10% der Reparaturkosten übernehme.
Sehe ich Sie lächeln? Das dachte ich mir.
Kulanztabelle
| 1. Jahr | Vollgarantie | 100% Schadensübernahme |
| 2. Jahr | Vollgarantie | 100% Schadensübernahme |
| 3. Jahr | 70% Kulanzanspruch | 70% Schadensübernahme |
| 4. Jahr | 60% Kulanzanspruch | 60% Schadensübernahme |
| 5. Jahr | 50% Kulanzanspruch | 50% Schadensübernahme |
| 6. Jahr | 40% Kulanzanspruch | 40% Schadensübernahme |
| 7. Jahr | 30% Kulanzanspruch | 30% Schadensübernahme |
| 8. Jahr | 20% Kulanzanspruch | 20% Schadensübernahme |
| 9. Jahr | 10% Kulanzanspruch | 10% Schadensübernahme |
Mit Ablauf des neunten Jahres nach der Reparatur enden meine Haftungsverpflichtungen Ihnen gegenüber. Allerdings nähert man sich dann auch dem Zeitpunkt, ab dem man darüber nachdenken sollte, das Gerät mal wieder einer Überprüfung zu unterziehen. Neue Akkus und neue Lämpchen können nach 10 Jahren sicher nicht schaden. 10 Jahre sind immerhin fast ein ganzes Autoleben.
Hinweis:
Die von mir gewährte 24-monatige Vollgarantie geht mit einem Verkauf des Fahrzeugs auf den neuen Eigentümer über.
Kulanzleistungen sind jedoch nicht übertragbar. Sie werden ausschließlich gegenüber meinem ursprünglichen Vertragspartner gewährt, welcher den Reparaturvertrag mit mir geschlossen hat.
Allzeit gute Fahrt wünscht
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